Blumen
Alte Dame und junge Frau auf Parkbank

Mit Kosfeld immer gut informiert

Lesenswertes rund um die Themen Tod & Bestattung

Der Verlust eines nahestehenden Menschen erzeugt eine Leere und die Angehörigen und Hinterbliebenen fühlen sich angesichts der anstehenden Beisetzung häufig hilflos und überfordert.

Unser Bestattungsratgeber soll Ihnen eine schnelle Hilfestellung zur Beantwortung Ihrer Fragen geben und Ihnen Wege zur Trauerbewältigung aufzeigen: Was ist vor und für eine Bestattung zu tun und welche Formalitäten müssen für die Beisetzung erledigt werden? Unser Beerdigungsinstitut Kosfeld in Bochum Hiltrop hofft, Ihnen Ihr Anliegen mit unserem Bestattungsratgeber beantworten zu können. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Die Mitarbeiter von Bestattungen Kosfeld sind zu jeder Tag- und Nachtzeit für Sie da und beraten Sie auch gerne persönlich in den Räumlichkeiten unseres Bestattungsinstituts in Bochum Hiltrop.

Rosen an einem Grabmal

Ein Todesfall in der Familie bedeutet eine große emotionale Anspannung. Es ist gleichzeitig eine große Belastung für die Angehörigen, die…

Rose auf Grabmal

Die Erdbestattung, auch Beerdigung genannt, gilt als eine der ältesten und traditionsreichsten Bestattungsarten und ist eine seit Jahrhunderten…

Kolumbarium

Beim Verlust eines geliebten Menschen müssen wichtige Entscheidungen wie die Auswahl der Bestattungsart getroffen werden. Der Abschied soll…

Was ist Trauer?

Wir wissen um die Endlichkeit des irdischen Lebens. Und doch fällt es uns schwer, die Realität zu akzeptieren, wenn ein Mensch stirbt, der uns ans Herz gewachsen ist. Das hätte für unsere Psyche nachweislich ernste Folgen, wenn es nicht einen Weg gäbe, die Situation nach und nach zu bewältigen: den Weg der Trauer. Mit ihr verarbeiten wir den schwersten aller denkbaren Verluste, den Verlust eines geliebten Menschen.

Der Trauerfall

Trauer und Tränen, das sind für uns lebensnotwendige Reaktionen, um den Weg in das eigene Leben zurück­zufinden. Statt in Fassungslosigkeit zu verharren, werden wir aktiv: Wir denken an den Menschen, der uns lieb war, ehren ihn mit symbolischen Handlungen und lernen, ihn in unserer Erinnerung zu bewahren und den Verlust auf diese Weise besser zu ertragen. Beerdigungen von geliebten Menschen und die damit verbundene Trauerarbeit braucht immer Zeit. Oft zehrt sie an Körper und Seele. Und doch ist sie gleichzeitig eine unverzichtbare Quelle für die eigene Lebenskraft.

Wie viele Phänomene unseres Lebens ist auch die Trauer Gegenstand der modernen Forschung: Die bekanntesten Theorien zum Thema Trauer stammen von der Psychologin Verena Kast (vgl. Trauern. Phasen und Chancen des psychischen Prozesses. Stuttgart 1990.) und dem Theologen Yorick Spiegel (Der Prozess des Trauerns. Analyse und Beratung. Gütersloh 1973.). Beide Autoren gehen von einem vierphasigen Trauerprozess aus, der – erfolgreich abgeschlossen – in der Akzeptanz des Verlustes und in der Offenheit für neue Beziehungen mündet.

Ein besonderer Moment der Trauer­arbeit der Hinterbliebenen ist der Zeitpunkt, an dem sie ihre verstorbenen Angehörigen das letzte Mal bei deren Beerdigungen sehen. Viele möchten sich im Abschiedsraum oder auf dem Friedhof in stillen Worten von einem geliebten Menschen verabschieden, ihn vielleicht noch einmal in den Arm nehmen. Es ist unsere Aufgabe, alles für diese wichtige Stunde der Beerdigungen vorzubereiten.

Rosenkranz

Symbole der Trauer

Zeichen seiner Trauer setzt der Mensch seit Urzeiten. Allein das Ritual, die Toten in Gräbern zu beerdigen, hat in fast allen Religionsgemeinschaften auch eine große symbolische Kraft. Das Grab ist ein wichtiges individuelles Dokument des vergangenen Lebens und gleichzeitig ein Symbol des Glaubens an ein Leben über den Tod hinaus. Durch Beerdigungen erhalten verstorbene Menschen, in Form von Gräbern, buchstäblich einen festen Platz in unserem Leben: Wir kehren an das Grab zurück und denken an den Verstorbenen. Wir machen daraus vielleicht eine regelmäßige symbolische Handlung, ein Ritual. Das gibt uns eine Orientierung, wie wir unseren Gedanken und Gefühlen Ausdruck verleihen können. Es schützt uns davor, dass negative Emotionen uns überwältigen.

Wenn wir als Zeichen der Zuneigung und Anteilnahme Blumen und Kränze anlässlich von Beerdigungen an einem Grab niederlegen, stehen wir damit in einer uralten Tradition. Ein Grund dafür ist sicher, dass Pflanzen das Entstehen und Vergehen von Leben besonders klar vor Augen führen. Blumen spielen aber auch generell als Zeichen der besonderen Wertschätzung oder der Liebe eine wichtige Rolle. Kaum ein anderes Symbol dokumentiert das Aufblühen menschlicher Zuneigung so eindrucksvoll wie ein Blumenstrauß. Und auch in der Stunde des Abschieds zeigen wir mit Blumen, was uns ein Mensch bedeutet: Das Niederlegen von Blumen und Kränzen bei Beerdigungen sowie die damit verbundenen Rituale sind die kultur­übergreifenden und elementaren Formen unseren Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.

Angesichts von Beerdigungen ist es daher ein wichtiger Bestandteil der Zeremonie und Trauer, dass die Individualität seiner Persönlichkeit auch in der Stunde des Abschieds im Mittelpunkt steht. Und schließlich steht jedes Symbol – und das müssen nicht ausschließlich Blumen und Kränze sein – auch für die Persönlichkeit des Hinter­bliebenen. Wir helfen Ihnen gerne, damit Sie mit Ihrem letzten Gruß das individuelle Zeichen setzen, das genau zu Ihren Vorstellungen und Empfindungen einer Beerdigungen passt.

Trauerknigge

Ein Verwandter, Freund oder Bekannter ist verstorben. Vielleicht haben Sie es in der Zeitung gelesen, von anderen gehört oder einen Trauerbrief bekommen. Viele Menschen sind mit der Situation überfordert und wissen nicht, was sie tun sollen. Nehmen Sie sich Zeit, ordnen Sie Gedanken und Gefühle und lassen Sie Ihrer Trauer freien Raum.

Trauerfall

Sie sollten in jedem Falle auf die traurige Nachricht reagieren und Ihre Betroffenheit ausdrücken. Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen ein harter Schlag und so schwer es fallen mag – sie helfen den Trauernden, indem Sie an ihrem Schmerz teilhaben und als Zeichen der Anteilnahme an der Beerdigung der verstorbenen Personen teilnehmen. Nicht auf die Todesnachricht zu reagieren ist eigentlich undenkbar, selbst wenn Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren könnten, würde es den Hinterbliebenen nicht helfen und einen Eindruck von Gefühllosigkeit hinterlassen.

Trauernde

Wie kondoliere ich richtig?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Wenn Sie ein naher Freund oder Verwandter des Verstorbenen waren, werden Sie den Angehörigen einen persönlichen Besuch abstatten wollen und Hilfe anbieten; waren Sie ein Arbeitskollege und kennen den Hinterbliebenen nicht, beschränken Sie sich vielleicht auf den Besuch der Beerdigungen. Ihre Reaktion hängt von Ihrer Beziehung zum Verstorbenen, zu den Hinterbliebenen und nicht zuletzt auch von Ihrer Persönlichkeit ab.

Der Tod von bekannten oder geliebten Menschen und die anstehenden Beerdigungen sind Extremsituationen, die Sie vor ungewöhnliche Fragen stellen. Sie müssen – auf für Sie vollkommen ungewohnte Art – mit anderen Trauernden und Hinterbliebenen kommunizieren.

Wie begrüßt man jemanden, der gerade einen geliebten Menschen verloren hat? Welche Formulierung eignet sich, um den eigenen Schmerz auszudrücken? Sollten Sie laut sprechen oder lachen? Verbindliche Antworten darauf kann es nicht geben, allerdings gibt es einige Regeln, die Ihnen helfen können:

  • Vermeiden Sie Floskeln. Belasten Sie die Hinter­bliebenen nicht mit leeren Worthülsen wie z. B. „Das wird schon wieder.“ Wenn Ihnen nichts Passendes einfällt, dann schweigen Sie besser. Ein Blick, ein Händedruck oder eine Umarmung sagen oft schon genug.
  • Wenn Sie einen Kondolenz­brief schreiben, verwenden Sie schlichtes weißes Papier und einen schlichten Umschlag. Schreiben Sie von Hand.
  • Verfassen Sie Ihren Kondolenz­brief direkt, nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben.
  • Vorgedruckte Karten sollten Sie genauso wie Muster­kondolenzen nicht verwenden – gehen Sie ganz individuell auf den Trauerfall ein.
  • Überlegen Sie was und wie Sie etwas sagen möchten und berücksichtigen dabei die besondere Lage der Hinterbliebenen.
  • Versuchen Sie nicht, das Ereignis zu relativieren, sondern helfen Sie in der Trauer durch Ihren persönlichen Zuspruch.
  • Sprechen Sie private und persönlichen Ereignisse nicht an, die nicht auch im Zusammen­hang mit dem Verstorbenen stehen.
  • Geben Sie Ihre Beileids­bekundung möglichst persönlich ab, insbesondere wenn es sich um nahe Verwandte oder Bekannte handelt.
Schreibende Hand
Trauergäste in der Trauerhalle von Bestattungen Kosfeld in Bochum

Trauer­gottesdienst/
Beisetzung

Sollten Sie die Möglichkeit haben, erscheinen Sie zur Beerdigung. Es gibt keine bessere Möglichkeit sein Mitgefühl auszudrücken und dem Verstorbenen Respekt zu zollen.

  • Schaffen Sie sich ein Zeitpolster und versuchen Sie, etwas früher bei den Beerdigungen zu sein, vielleicht 10 bis 15 Minuten. Sie sollten nicht zu spät kommen.
  • Machen Sie frühzeitig das Handy aus, idealerweise nehmen Sie es erst gar nicht mit.
  • Während des Trauer­gottesdienstes, dem Weg zum Grab und der Beerdigung selbst sollten Sie schweigen – zum Austausch mit den anderen Trauergästen ist im Anschluss noch genügend Zeit.
  • Tragen Sie dunkle Kleidung, im Idealfall einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und schwarzer Krawatte. Kopf­bedeckungen sind für Männer tabu, Frauen können einen dezenten Hut tragen. Kinder brauchen nicht in schwarz gekleidet sein, aber auch hier sind gedeckte Farben wünschenswert.
  • Seien Sie sich darüber bewusst, dass Beerdigungen der letzte gemeinsame Moment der Hinter­bliebenen mit dem Verstorbenen ist. Die Verletzlichkeit und der Schmerz sind dabei besonders groß. Üben Sie sich deshalb in Zurück­haltung und sehen Sie von Beileidsbekundungen, tröstenden Worten oder Umarmungen ab.
  • Zum eventuellen im Anschluss an die Beerdigungen stattfindenden Trauermahl bzw. zum gemeinsamen Kaffee­trinken wird explizit eingeladen, d. h. ohne eine solche Einladung sollten Sie nicht erscheinen. Ein solches Zusammensein soll den Übergang von der Trauer zur Normalität schaffen, vom Tod zum Leben. Hier haben Sie Gelegenheit, Ihre guten Erinnerungen an den Verstorbenen mit den anderen Gästen zu teilen, zu weinen und zu lachen
Füllfederhalter

Erbrecht

Das Testament

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens, den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch der eigenen Bestattung schriftlich festgehalten wird: in der letztwilligen Verfügung, dem Testament. Für das Erbrecht ist der formal korrekt verfasste letzte Wille bindend für die Angehörigen. Liegt kein Testament vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über den Ablauf der Bestattung. Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten. Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten. Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandt­schafts­grades. Im Zweifelsfall kann bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Angehörigen gleichen Grades die Polizei- oder die Ordnungs­behörde hinzugezogen werden.

Die gesetzliche Erbfolge: Alles der Reihe nach

Das Erbrecht bzw. die Erbfolge sind in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er das Erbe mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben nach deutschem Erbrecht immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.

  • Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

Weitere wichtige Regelungen

  • Nicht eheliche und eheliche Kinder sind nach Erbrecht in der ersten Ordnung gleichgestellt. Auch adoptierte Kinder fallen darunter.
  • Solange ein Verwandter einer vorher­gehenden Ordnung vorhanden ist, schließt er alle Verwandten nachfolgender Ordnung aus.
  • Das Erbrecht eines gestorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über. Das Erbrecht des Ehegatten gilt nur, wenn er mit dem Erblasser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
  • Sind Erben erster Ordnung vorhanden, dann erhält der überlebende Ehepartner ein Viertel der Erbschaft sowie die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegen­stände, das sogenannte Voraus.
  • Im Falle der Zugewinn­gemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel.
  • Erbberechtigte Abkommen des Erblassers, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, erhalten vom über­lebenden Ehegatten Mittel zu einer angemessenen Ausbildung.
  • Im Falle der Güter­trennung erbt der überlebende Ehegatte bei einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen, bei drei oder mehr Kindern ein Viertel.
  • Nach deutschem Erbrecht erbt der Staat dann, wenn weder Ehegatte noch sonstige Verwandten des Erblassers leben oder wenn Erb­berechtigte die Erbschaft ausschlagen.

Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Schreibende Person

Erbrecht der Verwandten

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Linie die Verwandten des Erblassers. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet zunächst zwischen verschiedenen Ordnungen:

  • Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, z. B. Kinder, Enkel und Urenkel
  • Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, z. B. Geschwister und Neffen/Nichten
  • Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z. B. Onkel/Tanten und Vettern/Basen
  • Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z. B. Großonkel/Großtanten
  • Und Fernere: Entferntere Voreltern des Erblassers und deren Nachkommen

 

Stiefkinder sind mit dem Erblasser nicht blutsverwandt und daher keine gesetzlichen Erben. Hingegen werden Adoptivkinder wie leibliche Abkömmlinge behandelt. Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebender Verwandter höherer Ordnung schließt Verwandte niederer Ordnung aus, d. h. hat nur ein Kind, Enkel oder Urenkel den Erblasser überlebt, scheiden alle anderen Verwandten, die der 2. oder einer höheren Ordnung (z. B. Eltern, Geschwister, Großeltern) als gesetzliche Erben aus (sog. Repräsentations­prinzip). Erst wenn niemand aus der ersten Ordnung den Erblasser überlebt hat, erben die Verwandten zweiter Ordnung. Innerhalt einer Ordnung schließen die im Zeitpunkt des Erbfalls lebenden Verwandten des Erblassers (z. B. Kind des Erblassers) ihre eigenen Abkömmlinge (z. B. Enkel des Erblassers) von der gesetzlichen Erbfolge aus.

Frau Klug hinterlässt ihren Sohn und dessen Tochter (= Enkelkind der Erblasserin). Es erbt nur der Sohn von Frau Klug. Im Hinblick auf die Verteilung unter den Abkömmlingen gilt, dass nach Stämmen geerbt wird. Jeder Stamm erbt zu gleichen Teilen.

Frau Inga Klug hinterlässt 2 Kinder. Norbert Klug und Hannelore Schön, geborene Klug. Hannelore Schön hat 2 Kinder (= Enkel der Erblasserin). Es erben nur Norbert Klug und Hannelore Schön. Die Kinder Schön erben nichts. Ist in dem Beispiel Hannelore Schön bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls verstorben, dann treten an ihre Stelle ihre Kinder (= Enkel der Erblasserin). Nach dem Stammesprinzip erben sie nicht etwa zu je ⅓, sondern jeweils nur ¼. Ab der 4. Ordnung gilt das sog. Gradualsystem. Ein Grad ist eine vermittelnde Geburt. Die gradmäßig am nächsten verwandte Person erbt allein bzw. mit gradgleichen gemeinsam zu gleichen Teilen.